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   BVerwG, 10.05.2004 - 7 B 31.04   

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https://dejure.org/2004,12922
BVerwG, 10.05.2004 - 7 B 31.04 (https://dejure.org/2004,12922)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2004 - 7 B 31.04 (https://dejure.org/2004,12922)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 7 B 31.04 (https://dejure.org/2004,12922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Annahme des Zustandekommens eines nach dem 15. September 1935 getätigten Rechtsgeschäft auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus; Annahme eines Zwangsverkaufs; Vermögensrechtliche Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2004 - 7 B 31.04
    Mit Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 8 C 10.03 (amtlicher Abdruck S. 18 f.; zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat das Bundesverwaltungsgericht ferner ausgeführt, ein Rechtsgeschäft sei seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus zustande gekommen, wenn der Vertragsschluss vom nationalsozialistischen Verfolgungsdruck unbeeinflusst war und auf anderen Ursachen beruhte.
  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2004 - 7 B 31.04
    6 Unter Hinweis auf den Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 REAO und die Rechtsprechung der alliierten Rückerstattungsgerichte hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 24. Januar 2002 BVerwG 8 C 12.01 (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 S. 62 ) entschieden, dass der Nachweis schon bei Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 02.08.1999 - 8 KSt 12.99

    Streitwert; Restitutionsklage; Erbengemeinschaft; Erbanteil.

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2004 - 7 B 31.04
    Die Streitwertfestsetzung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG, wobei der Umstand Berücksichtigung findet, dass der Kläger nur zu einem Zwölftel am Nachlass beteiligt ist (vgl. Beschluss vom 2. August 1999 BVerwG 8 KSt 12.99 Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 105).
  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Es reicht hingegen nicht aus, dass nur die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer vermuteten Tatsache nach Art eines prima-facie-Beweises erschüttert, mithin nur ein anderer Hergang des Geschehens als plausibel dargetan wird (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, a. a. O. -"Teltow Seehof III"); bereits eine bloße Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus ist schädlich (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 ff.; Beschluss vom 10. Mai 2004 - BVerwG 7 B 31.04 - Juris).

    Es ist insoweit zumindest eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit erforderlich, die nach der Lebenserfahrung der Gewissheit zu gut wie gleichkommt, damit eine Mitursächlichkeit ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2004 - BVerwG 7 B 31.04 - Juris; Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - a. a. O.; Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - a. a. O.; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 29. August 2008 - BVerwG 8 B 12.08 - zit. nach beck-online.de - "hohe Anforderungen"; zu dem Tatbestandsmerkmal "seinem wesentlichen Inhalt nach" explizit OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Januar 1950 - 2 W 232/49 - RzW 1949/50, 206; zu dem Erfordernis der Berücksichtigung der rückerstattungsrechtlichen Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232; so im Sinne der erstgenannten Entscheidung auch VG Cottbus, Urteil vom 12. November 1997 - 1 K 181/95, UA S. 27 ff.).

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Die Vermutung, es liege ein Zwangsverkauf vor, kann insbesondere nicht bereits durch den Nachweis widerlegt werden kann, das Rechtsgeschäft weise nach Inhalt und Form keine Abweichungen von Rechtsgeschäften "Nichtverfolgter" auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2004 - BVerwG 7 B 31.04 -, juris Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 28.06.2006 - 7 B 89.05

    Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes

    Insoweit divergiert das Urteil des Verwaltungsgerichts aber nicht von den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2003 BVerwG 8 C 10.03 (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23) und vom 10. Mai 2004 BVerwG 7 B 31.04 , wenn es lediglich feststellt, dass die diesbezüglichen Voraussetzungen weder bewiesen noch aufgrund sonstiger Umstände für die Kammer ersichtlich seien.
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